Wenn sich Partner trennen, gibt es oft viel zu regeln. Insbesondere, wenn die Paare verheiratet sind und sogar gemeinsame Kinder haben. Hier stellt sich oftmals die Frage des Unterhalts, des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern, wie auch die der elterlichen Sorge. Vermögensfragen sind zu klären, besonders wenn gemeinsame Immobilien vorhanden sind. Auch die Frage des Versorgungsausgleichs (also Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) ist zu klären.

Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich Ihre Interessen kompetent und zuverlässig. Familienrechtliche Auseinandersetzung sind erfahrungsgemäß oft sehr emotional belastet. Daher berate ich Sie mit der nötigen Empathie und nehme mir Zeit für ihre Probleme. Schnelle fachgerechte juristische Unterstützung ist mir wichtig.

Wo es möglich ist, versuche ich Sie bei einer einvernehmlichen Trennung/Scheidung zu unterstützen. Dies spart Kosten. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, stehe ich selbstverständlich mit meiner langjährigen Gerichtserfahrung streitbar an Ihrer Seite.

Vereinbaren Sie frühzeitig eine anwaltliche Erstberatung bei mir, um die Weichen richtig zu stellen.

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