„Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen“

Dieser Spruch bewahrheitet sich für viele Betroffene gerade im Bereich der Unfallregulierung. Der Geschädigte sieht sich bei der Kostenregulierung oft unnötigen Beweisschwierigkeiten ausgesetzt. Auch die Regulierungshaltung der Haftpflichtversicherer trägt nicht immer dazu bei, dass Sie Ihren Schaden umfassend ersetzt erhalten. Durch die „Regulierungshilfe“ der Versicherer für den Geschädigten fallen oft nicht geltend gemachte Ansprüche „unter den Tisch“.

Daher biete ich Ihnen:

  • eine Beratung nach Unfallgeschehen
  • die Durchsetzung von zivilrechtlichen materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen.

Natürlich biete ich Ihnen auch umfassende Beratung und Vertretung in den Bereichen:Verkehrsvertragsrecht

  • KFZ-Kauf und Leasing
  • KFZ- Reparatur
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten Recht
  • Verkehrshaftungsrecht, Sach- und Personenschäden
  • Versicherungsrecht, insbesondere Recht der Personenversicherung sowie das Recht der Kraftfahrtversicherung und Kaskoversicherung

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