Wird gegen Sie strafrechtlich ermittelt oder Sie wurden von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen? Eventuell wurde Ihnen auch schon eine Anklageschrift zugestellt?
Jetzt ist es wichtig, eine erfahrene Strafverteidigerin an der Seite zu haben, auf die man sich verlassen kann. Strafverteidigung setzt profundes Wissen, taktisches Geschick, psychologisches Einfühlungsvermögen und insbesondere Erfahrung voraus. Ich setze mich vorbehaltslos und mit großem persönlichem Einsatz für meine Mandanten ein. Für mich ist es wichtig, Sie durch das gesamte Strafverfahren zu begleiten. Ich habe bereits in zahlreichen Strafgerichtsverfahren verteidigt und oft optimale Ergebnisse für meine Mandanten erzielt.
Wie sollten Sie sich als Beschuldigter verhalten?
Das zentrale Recht eines Beschuldigten ist das Recht zu Schweigen. Ich rate Ihnen hiervon unbedingt Gebrauch zu machen. Selbst wenn Sie auf den ersten Blick glauben, bereits überführt zu sein. Viele Beschuldigte machen den Fehler und „reden sich um Kopf und Kragen“. Weiterhin ist es wichtig rechtswidrigen Beweiserhebungen zu widersprechen. Sie dürfen sich zwar nicht aktiv gegen Beweiserhebungen, wie z.B. eine Hausdurchsuchung zur Wehr setzen, jedoch kann Ihr Widerspruch bei Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung zu einem Verwertungsverbot führen.
Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie mich!
Als Fachanwältin für Strafrecht entwickle ich gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie.