Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt. Ich vertrete sowohl Mieter, als auch Vermieter.

Typisch sind folgende Beispiele:

  • Beratung bei der Durchführung, Verlängerung sowie der Beendigung von Verträgen
  • Mieterhöhungen und Mietminderungen
  • Rückständige Mietzahlungen
  • Betriebskosten- und Kautionsabrechnungen
  • Kündigungen
  • Räumungsklagen
  • Abmahnungen
  • Fragen und Handlungsmöglichkeiten bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen und Mängeln
  • Sanierung von Immobilien